Personal- und Führungskräfte-Seminare, Workshops, Speaches, Moderation, Beratungsprojekte usw. kalkuliere ich gerne individuell für Ihren konkreten Bedarf. Sprechen Sie mich unverbindlich an!
Finanzierungstipps:
Es gibt einige Möglichkeiten, sich das Honorar für ein Einzelcoaching (teilweise) wieder zurückzuholen:
Der erste Weg sollte zum Vorgesetzten führen. Immer mehr Unternehmen schließen Verträge mit Coaches, weil ihnen Gesundheit und Leistungsfähigkeit der
Mitarbeiters wichtig sind. Fragen Sie Ihren Chef, die Personalabteilung oder den Betriebsarzt nach Coaches, die Mitarbeitern in herausfordernden Situationen zur Verfügung stehen.
Eine weitere Möglichkeit bietet das Steuerrecht.
Unternehmen können Coaching für die Angestellten als Betriebsausgaben absetzen.
Selbständige und Freiberufler können ein auf ihren Beruf bezogenes Coachings ebenfalls als Betriebsausgaben geltend machen.
Angestellte können Coaching mit Berufsbezug evtl. als Werbungskosten absetzen, wenn es speziell auf die berufliche Situation des Steuerpflichtigen zugeschnitten ist. Hilfreich ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass ein solches Coaching notwendig ist (FG Hamburg 20.09.2016, Az. 5K 28/15).
Angestellte können Psychotherapie-Kosten evtl. als Werbungskosten absetzen. Werbungskosten sind u. a. Aufwendungen zur Erhaltung der beruflichen Einnahmen. Wer eindeutig (!) belegen kann, dass z. B. seine Burnout-Erkrankung durch außergewöhnliche Belastungen im Beruf entstanden ist und dass sich durch eine Therapie die Gesundheit verbessert hat, kann die Therapiekosten ggf. absetzen (Finanzgericht Rheinland-Pfalz 2 K 1152/12; BFH VI R 36/13).
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